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Gebührenregelung der Prüf- und Überwachungsstelle der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e. V.
und hier als pdf

 

Gültig ab 01.06.2022

Für ausführende Betriebe

  Vorgang Gebühr
1. Regelprüfungen und Sonderprüfungen für Mitglieder, je Prüfung 560,00 €
2. Regelprüfung Kleinstmaßnahme für Mitglieder 350,00 €
3. Erst-/Eignungsprüfung eines Mitgliedes 560,00 €
4. Erst-/Eignungsprüfung eines Mitgliedes (bei gleichzeitig durchgeführter Regelprüfung) 240,00 €
5. Erstprüfung pro Jahr für Nichtmitglieder 1.200,00 €
6. Regelprüfungen und Sonderprüfungen für Nichtmitglieder, je Prüfung 770,00 €

Zusatzkosten bei Erfordernis:

7. Zusätzliche Aufwendungen nach erfolgter Prüfung durch den Fremdüberwacher durch Nachforderungen fehlender Unterlagen des Unternehmens durch die P+Ü-Stelle zur Beurteilung des Überwachungsberichtes, je Vorgang 80,00 €
8. Stornierung einer Anzeige von Baumaßnahmen seitens des Unternehmens innerhalb von 6 Monaten nach Eingang der Baustellenmeldung 70,00 €
9. Stornierung einer Anzeige von Baumaßnahmen seitens des Unternehmens nach mehr als 6 Monaten nach Eingang der Baustellenmeldung bzw. bei fehlender Reaktion des Unternehmens auf Nachfragen des Fremdüberwachers, je Vorgang 140,00 €
10. Aufwand für Mahnverfahren wegen Nichtzahlung der Überwachungsgebühren durch das Un ternehmen, je Vorgang 100,00 €

Die angegebenen Netto-Beträge erhöhen sich um die gesetzliche MwSt. von derzeit 19 %. Alle Gebühren gelten nur für Überwachungen in Deutschland. Überwachungen im Ausland sind gesondert zu vereinbaren.

Die Beträge beinhalten die Fahrtkosten einer einfachen Strecke bis 50 km Entfernung. Fahrt- und Reisekosten darüber hinaus werden für die einfache Strecke mit 1,20 €/Entfernungskilometer berechnet.

Erstgeprüfte Nichtmitglieder, die innerhalb eines Jahres ab Vertragsbeginn, nachträglich Mitglied einer Landesgütegemeinschaft werden, erhalten auf Antrag 1.200,00 € (Betrag der Erstprüfung) von der Prüf- und Überwachungsstelle rück-
vergütet.

Festlegungen zu den Überwachungen und Prüfungen:

Weitere Regelprüfungen sind bei länger laufenden Baumaßnahmen alle halbe Jahre nach der 1. Regelprüfung durchzuführen (auch bei witterungsbedingter Verzögerung, z. B. Winterzeit). Die erste Prüfung (Regelprüfung) ist während des
Beginns des Betonersatzeinbaues vorzusehen.

Sonderprüfungen sind nur erforderlich, wenn die Instandsetzungsleistungen wesentlich von den Festlegungen der Instandsetzungs-Richtlinie bzw. den Güte- und Prüfbestimmungen abweichen.

Bei Kleinstmaßnahmen (d. h. < 50 m² Bauwerksfläche bzw. < 20 m Rissverfüllung) kann eine Aktenprüfung, bei vollständig zugesandten Unterlagen an den Fremdüberwacher, erfolgen.

Berlin, 1. Juni 2022


Bankverbindung: Postbank Berlin, BLZ 100 100 10, Konto-Nr.: 67 65 32 109, IBAN: DE37 1001 0010 0676 5321 09, BIC: PBNKDEFF
Steuernummer 27/661/55 396


 

 

 

 

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