Gültig ab 01.03.2012
Für ausführende Betriebe
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Nicht standsicherheits-relevante Maßnahmen |
standsicherheitsrele-vante Maßnahmen |
Zuschlag für Beton ÜK 2 |
| 1. |
Regelprüfung, Wiederholungsprüfung und Sonderprüfung für Mitglieder, je Prüfung |
340,00 € |
440,00 € |
80,00 € |
| 2. |
Regelprüfung Kleinstmaßnahme für Mitglieder |
250,00 € |
250,00 € |
80,00 € |
| 3. |
Erstprüfung eines Mitgliedes |
340,00 € |
340,00 € |
-- |
| 4. |
Erstprüfung eines Mitgliedes in Zusammenhang mit einer Regelprüfung |
580,00 € |
680,00 € |
80,00 € |
| 5. |
Erstprüfung pro Jahr für Nichtmitglieder |
1.000,00 € |
1.000,00 € |
-- |
| 6. |
Regelprüfung, Wiederholungsprüfung und Sonderprüfungen für Nichtmitglieder je Prüfung |
590,00 € |
690,00 € |
80,00 € |
Zusatzkosten bei Erfordernis:
| 7. |
Zusätzliche Aufwendungen durch Nachforderungen der Prüf- und Überwachungsstelle zur Beurteilung der vom Fremdüberwacher erhaltenen unzureichenden Unterlagen des Unternehmens, je Vorgang |
80,00 € |
| 8. |
Aufwand für den Abbruch der Überwachung und Bestätigung an das Unternehmen, sofern die Maßnahme durch das Unternehmen nicht zeitnah storniert wurde, je Vorgang |
30,00 € |
| 9. |
Aufwand für die Bestätigung des Abbruchs der Überwachung von standsicherheitsrelevant gemeldeten Maßnahmen an das Unternehmen (Auflage der Obersten Bauaufsicht), je Vorgang |
30,00 € |
| 10. |
Aufwand für Mahngebühren wegen Nichtzahlung der Überwachungsgebühren durch das Unternehmen, je Vorgang |
50,00 € |
Die angegebenen Netto-Beträge erhöhen sich um die gesetzliche MwSt. von derzeit 19 %. Alle Gebühren gelten nur für Überwachungen in Deutschland. Überwachungen im Ausland sind gesondert zu vereinbaren.
Die Beträge beinhalten die Fahrtkosten einer einfachen Strecke bis 100 km Entfernung. Fahrt- und Reisekosten darüber hinaus werden für die einfache Strecke mit 1,20 €/Entfernungskilometer berechnet.
Erstgeprüfte Nichtmitglieder, die innerhalb eines Jahres ab Vertragsbeginn, nachträglich Mitglied einer Landesgütegemeinschaft werden, erhalten auf Antrag 1.000,00 € (Betrag der Erstprüfung) von der Prüf- und Überwachungsstelle rückvergütet.
Festlegungen zu den Überwachungen und Prüfungen:
Wiederholungsprüfungen sind bei länger laufenden Baumaßnahmen alle halbe Jahre nach der Regelprüfung durchzuführen (auch bei witterungsbedingter Verzögerung, z. B. Winterzeit). Die erste Prüfung (Regelprüfung) ist während des Beginns des Betonersatzeinbaues vorzusehen.
Sonderprüfungen sind nur erforderlich, wenn die Instandsetzungsleistungen wesentlich von den Festlegungen der Instandsetzungs-Richtlinie bzw. den Güte- und Prüfbestimmungen abweichen.
Bei Kleinstmaßnahmen (d. h. < 50 m² Bauwerksfläche bzw. < 20 m Rissverfüllung) kann eine Aktenprüfung, bei vollständig zugesandten Unterlagen an einen Fremdüberwacher, erfolgen.
Berlin, den 25. November 2011
Bankverbindung: Postbank Berlin, BLZ 100 100 10, Konto-Nr. 67 65 32 109, Steuernummer 27/661/55 396
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