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Vorschriften und verbindliche Regelwerke

Neben der hier aufgeführten Auswahl von Vorschriften und verbindlichen Regelwerken zur Betoninstandsetzung, Betonerhaltung bzw. Betonsanierung sind noch Regelwerke und wesentliche Informationsschriften zur Betoninstandsetzung zu beachten. Diese finden Sie auf der Seite „Regelwerke und wesentliche Informationsschriften zur Betoninstandsetzung“ hier...

DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Instandsetzungs-Richtlinie), Teil 1 - 4, Ausgabe Oktober 2001
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) im DIN Deutsches Institut für Normung e.V.
Verlag: Beuth Verlag GmbH, www.beuth.de
Kosten: 91,30 EUR (Stand: 15.10.2013)

Speziell Straßen- und Ingenieurbauten:

ZTV-ING (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Inge-nieurbauten), Ausgabe Stand 2013/04
Herausgeber: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Bundesanstalt für Straßenwesen (bast)
Bezug: www.bast.de → Publikationen → Regelwerke zum Download → Brücken- und Ingenieurbau → Baudurchführung
(Stand: 15.10.2013)

Zusammenstellungen der geprüften / zertifizierten Stoffe und Stoffsysteme für Bauwerke der Bundesfernstraßen
Herausgeber: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS)
Verfasser: Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST), www.bast.de
Bezug: www.bast.de → Qualitätsbewertung → Listen → Brücken und Ingenieurbau → (Auswahl der entsprechenden Produktgruppen)

Speziell Wasserbau:

ZTV-W (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen – Wasserbau), Leistungsbereich LB 219: Schutz und Instandsetzung der Betonbauteile von Wasserbauwerken, Ausgabe 2004 und Gelbdruck Ausgabe 2012
Herausgeber: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung, Abteilung Wasserstraßen, www.baw.de
Verfasser: Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)  www.baw.de
Bezug:

http://vzb.baw.de  → E-Medien  → STLK-W und ZTV-W
http://vzb.baw.de/tr-w

                                  

Zugelassene Stoffe, Einrichtungen und Verfahren für die Betoninstandsetzung im Wasserbau nach ZTV-W LB 219
Herausgeber: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS)
Verfasser: Bundesanstalt für Wasserbau (BAW),  www.baw.de
Bezug:

http://vzb.baw.de/tr-w  → 6. Verzeichnisse von Zulassungen...


Speziell Eisenbahnbauten:

Eisenbahnspezifische Liste Technischer Baubestimmungen (ELTB), Fassung Februar 2013
Herausgeber: Eisenbahn-Bundesamt, www.eba.bund.de
Bezug: www.eba.bund.de → Recht (obere Navigationsleiste)  → Verwaltungsvorschriften  → Technische Baubestimmungen  → Download ELTB (aktuell)

 

Musterbauordnung - MBO (Fassung November 2002, zuletzt geändert im September 2012)

Musterentwurf zur Vereinheitlichung der dem Landesrecht unterliegenden Landesbauordnungen. Von einer eigens zur Erarbeitung eingesetzten Kommission verabschiedet und seitdem durch die ARGEBAU ständig aktualisiert.

Die Bauministerkonferenz ist die Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland. Das wichtigste Gremium ist die einmal im Jahr tagende Konferenz der Minister und Senatoren (Bauministerkonferenz), an der auch regelmäßig der für das Bauwesen zuständige Bundesminister teilnimmt.

Die Bauministerkonferenz erörtert Fragen und trifft Entscheidungen zum Wohnungswesen, Städtebau und Baurecht und zur Bautechnik, die für die Länder von gemeinsamer Bedeutung sind. Sie formuliert Länderinteressen gegenüber dem Bund und gibt Stellungnahmen auch gegenüber anderen Körperschaften und Organisationen ab.

Herausgeber: Bauministerkonferenz - Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU), www.is-argebau.de
Bezug:

www.is-argebau.de   → Mustervorschriften / Mustererlasse  → Bauaufsicht / Bautechnik  → Download MBO (aktuell)

                                  

Bauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C - Ausgabe 2013/1

Die Bauregellisten A und B und die Liste C enthalten technische Regeln und andere Bestimmungen für Bauprodukte, die der Erfüllung der Anforderungen der Landesbauordnungen dienen. Sie bestehen aus verschiedenen Teilen mit unterschiedlichen Regelungsbereichen.

Herausgeber: Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), www.dibt.de

Bauregelliste A Teil 1, Teil 2 und Teil 3

Bauregelliste A Teil 1:
In der Bauregelliste A Teil 1 werden Bauprodukte, für die es technische Regeln gibt (geregelte Bauprodukte), die Regeln selbst, die erforderlichen Übereinstimmungsnachweise und die bei Abweichung von den technischen Regeln erforderlichen Verwendbarkeitsnachweise bekannt gemacht.
Bauregelliste A Teil 2:
Die Bauregelliste A Teil 2 gilt für nicht geregelte Bauprodukte, die entweder nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dienen und für die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt oder die nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden.
Bauregelliste A Teil 3:
Die Bauregelliste A Teil 3 gilt entsprechend für nicht geregelte Bauarten.

Bauregelliste B Teil 1 und Teil 2

In die Bauregelliste B werden Bauprodukte aufgenommen, die nach Vorschriften der Mitgliedstaaten der EU - einschließlich deutscher Vorschriften - und der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zur Umsetzung von Richtlinien der EU in Verkehr gebracht und gehandelt werden dürfen und die die CE-Kennzeichnung tragen.
Bauregelliste B Teil 1:
Die Bauregelliste B Teil 1 ist Bauprodukten vorbehalten, die aufgrund des Bauproduktengesetzes in Verkehr gebracht werden, für die es technische Spezifikationen und in Abhängigkeit vom Verwendungszweck Klassen und Leistungsstufen gibt. Darüber hinaus sind Anwendungsnormen und Anwendungsregelungen für Bauprodukte und Bausätze nach technischen Spezifikationen (hEN, ETAG und ETA) nach der Bauproduktenrichtlinie in der Liste der Technischen Baubestimmungen enthalten.
Bauregelliste B Teil 2:
In die Bauregelliste B Teil 2 werden Bauprodukte aufgenommen, die aufgrund anderer Richtlinien als der Bauproduktenrichtlinie in Verkehr gebracht werden, die CE-Kennzeichnung tragen und nicht alle wesentlichen Anforderungen nach dem Bauproduktengesetz erfüllen. Zusätzliche Verwendbarkeitsnachweise sind deshalb erforderlich.
Liste C
In die Liste C werden nicht geregelte Bauprodukte aufgenommen, für die es weder technische Baubestimmungen noch Regeln der Technik gibt, und die für die Erfüllung baurechtlicher Anforderungen nur eine untergeordnete Rolle spielen

Herausgeber: Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt),  www.dibt.de
Bezug: www.dibt.de   → Bauregellisten  → Download Bauregelliste (aktuell)

Liste der Technischen Baubestimmungen
Herausgeber: Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), www.dibt.de

Liste der Technischen Baubestimmungen: Teil I (Musterliste), Teil II und Teil III
Das Deutsche Institut für Bautechnik hat die Aufgabe, im Auftrag der Länder die Einführung der Liste der Technischen Baubestimmungen vorzubereiten. Die Liste der Technischen Baubestimmungen enthält technische Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile, deren Einhaltung allgemein verbindlich ist.

Bezug: Musterliste der Technischen Baubestimmungen Baubestimmungen
(Fassung September 2012 und Änderung Februar 2013) www.dibt.de   → Technische Baubestimmungen  → Download MLTB (aktuell)
Umsetzung der Musterliste in den Ländern,  (Stand:  05.09.2013)
www.dibt.de   → Technische Baubestimmungen  → Download Muster-Liste Länder (aktuell)

PÜZ - Verzeichnis der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen, - Stand: Juni 2012
Herausgeber: Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), www.dibt.de
Bezug:

www.dibt.de   → PÜZ Stellen  → PÜZ/Landesbauordnungen  → Download PÜZ-Verzeichnis 2012 (aktuell)


Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen gemäß ZTV-ING, Teil 3, Abschnitte 4 und 5
Verzeichnis der anerkannten Prüf- und Überwachungsstellen beziehungsweise Güteschutzgemeinschaften (Stand: 18.03.2013)
Herausgeber: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS)
Verfasser: Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST), www.bast.de
Bezug: www.bast.de → Qualitätsbewertung → Anerkennung → Brücken und Ingenieurbau → Anerkennung von PÜZ-Stellen gemäß ZTV-ING → Verzeichnis der anerkannten Prüf- und Überwachungsstellen beziehungsweise Güteschutzgemeinschaften


Verzeichnis der Firmen mit Eignungsnachweis gemäß der Richtlinien für den Eignungsnachweis zum Verstärken von Betonbauteilen durch Aufkleben von Stahllaschen und / oder CFK-Lamellen (Stand: 15.07.2013)
Herausgeber: Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt),  www.dibt.de
Bezug:

www.dibt.de   → Service  → Publikationen  → Übersicht  → 8 Betriebsverzeichnisse  → Bestell-Nr. 08.001  → Download nach Anmeldung (aktuell)


Verzeichnis der Firmen mit Eignungsnachweis zum Verstärken von Betonbauteilen durch Einkleben von CFK-Lamellen in Schlitze nach allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (Stand: 15.07.2013)
Herausgeber: Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt),  www.dibt.de
Bezug:

www.dibt.de   → Service  → Publikationen  → Übersicht  → 8 Betriebsverzeichnisse  → Bestell-Nr. 08.002  → Download nach Anmeldung (aktuell)


Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten
Autor: Bauministerkonferenz
Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (Argebau)
Stand: September 2006
Größe: [4011 kb]
das Dokument hier als pdf  

DAfStb-Richtlinie „Herstellung und Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel“, Ausgabe November 2011
Herausgeber:

Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) im DIN Deutsches Institut für Normung e.V.

Verlag: Beuth Verlag GmbH,  www.beuth.de
Kosten:

56,40 EUR  (Stand: 15.10.2013)

 

Stand: 12.11.2013


 


 
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